Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kapazunder GNBR
Allgemeines Kapazunder - Hermann & Purker
GNBR., im folgenden KAPAZUNDER genannt, arbeitet nur aufgrund dieser
allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch dann,
wenn der Vertragspartner eigene abweichende Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen mitteilt oder auf Geschäftspapieren abgedruckt hat.
Abänderungen oder Nebenabreden zu den vorliegenden Bedingungen können
nur dadurch gültig vereinbart werden, dass KAPAZUNDER diese audrücklich
schriftlich bestätigt. Durch allfällige Ungültigkeit einzelner
Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen, wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Preise, Bestellungen, Liefertermine Es
gelten grundsätzlich jeweils unsere letztgültigen, schriftlich in einem
Angebot angeführten Preise. Durch Übermittlung eines neuen Angebotes
werden die zuletzt gültigen Preise ungültig. Besondere, mündlich
geäußerte Preis-, Rabatt- oder Skontosätze in Angeboten oder Aufträgen
gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und bedürfen - im Sinne des
Punktes ”Allgemeines” - der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
durch KAPAZUNDER. In den Preisen ist die jeweilige Umsatzsteuer nicht
enthalten. Weiters verstehen sich die Preise exklusive Transportkosten.
Eine Bestellung des Vertragspartners muss von KAPAZUNDER nicht
ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. KAPAZUNDER ist berechtigt,
binnen einer Frist von vier Wochen, die Annahme einer Bestellung ohne
Angabe von Gründen abzulehnen. Aufträge, die uns mündlich erteilt
werden, sind den schriftlichen gleichgestellt. Die bei telefonischer
Auftragserteilung entstandenen Übermittlungsfehler gehen zu Lasten des
Auftraggebers. KAPAZUNDER ist stets um termingerechte Erfüllung bemüht,
doch sind Liefertermine mangels ausdrücklich gegenteiliger Vereinbarung
jeweils nur als annähernd zu betrachten. Ein verbindlicher Fixtermin
kann grundsätzlich von uns - insbesondere wegen nie völlig
auszuschließender Verzögerung in der Produktion bzw. beim Transport -
in keinem Fall zugesagt werden. Aus all diesen Gründen ist - Vorsatz
ausgenommen - die Geltendmachung von Schadenersatz - bzw.
Pönaleforderungen aus verzögerter Vertragsabwicklung jedweder Art gegen
KAPAZUNDER ausgeschlossen. In jedem Fall ausgeschlossen ist eine
Haftung von KAPAZUNDER für vom Vertragspartner oder von Dritten
ausgehenden Störungen in der Vertragsabwicklung. Wird eine Lieferzeit
um mehr als 3 Wochen überschritten, so hat der Vertragspartner das
Recht, KAPAZUNDER eine angemessene, wenigstens 2-wöchige Nachfrist zu
setzen und kann nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten. Für
jedwede Frist gilt für den Fall unvorhergesehener Lieferhindernisse,
wie z.B. Streik, Aussperrung, Ausfall von Materiallieferung,
Behinderung von Verkehrswegen, behördliche Eingriffe oder sonstige
Fälle höherer Gewalt, dass KAPAZUNDER nach eigener Wahl zu einer
Fristverlängerung um die Dauer der jeweiligen Behinderung oder zum
Vertragsrücktritt berechtigt ist. KAPAZUNDER ist berechtigt,
Teillieferungen durchzuführen.
Erfüllungsort, Lieferung Als
Erfüllungsort wird Ebreichsdorf vereinbart. Wird ein abweichender
Erfüllungsort vereinbart, verrechnet KAPAZUNDER die Wegzeit dorthin und
wieder zurück mit dem jeweilgen Stundensatz der auch zur Erstellung der
Ware angesetzt und vereinbart ist. Lieferung bzw. Versand erfolgt stets
auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Die Lieferung gilt mit
Übergabe der Ware an einen Frachtführer, Bahn, Post, Spedition bzw.
berechtigter Abholer als vollzogen. Der Vertragspartner hat seine
Rechte gegenüber einem Spediteur und Frächter selbst wahrzunehmen und
kann diesbezüglich nicht KAPAZUNDER haftbar machen. Dies gilt für
jedwede Beschädigung, sodass der Versand generell auf Kosten und Gefahr
des Käufers erfolgt. Eine Versicherung wird nur über schriftlichen
Auftrag und Zahlungsverpflichtung eingegangen. Sofern keine besondere
Vereinbarung über Lieferung bzw. Versandart getroffen wurde, steht es
KAPAZUNDER frei, den Liefer- bzw. Versandweg, Versandart bzw. das
Transportmittel nach bestem Dafürhalten - ohne Gewähr - auszuwählen.
Mängelrügen zu unseren Lieferungen gelten nur dann als rechtzeitig und
- vorbehalten deren Berechtigung - wirksam erhoben, wenn diese
unmittelbar nach Empfang der Ware erfolgen. Der Vertragspartner hat
daher sofort bei Empfang der Ware die Packstücke nach Anzahl,
sichtbarer Beschädigung und dergleichen sowie die Ware selbst auf
Richtigkeit und auf allfällige Mängel zu kontrollieren und
gegebenenfalls sofort auf dem Lieferschein zu vermerken bzw. sonst
KAPAZUNDER unverzüglich zu benachrichtigen. Verspätete Reklamationen
können nicht anerkannt werden. Jegliche Haftung KAPAZUNDERS für
unsachgemäße Lagerung, Schäden die im Nachhinein entstanden sind,
Diebstahl oder dergleichen ist ausgeschlossen.
Storno Das Storno eines Auftrages bzw. einer
Bestellung durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten
wir der Stornierung eines Auftrages/Bestellung, aus welchem Grunde immer,
zustimmen, so bleibt dennoch ein Anspruch von mindestens 50% des
Auftragswertes als Ersatzanspruch gegen den Kunden aufrecht und ist,
soweit er nicht schon fällig war, sofort fällig.
Zahlungsbedingungen Wenn nicht abweichende
Bedingungen wirksam vereinbart wurden, werden alle unsere Rechnungen
bei Rechnungslegung zur Bezahlung ohne Abzug fällig. Bei Verzug sind
wir berechtigt, 14% Verzugszinsen p.a. zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Weiters sind bei Zahlungsverzug
alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere auch vorprozessuale
anwaltliche Mahnkosten oder Kosten eines Gläubigerschutzverbandes zu
ersetzen. Pro Mahnung durch KAPAZUNDER selbst sind Mahn-, Bearbeitungs-
und Evidenzhaltungskosten in angemessener Höhe (zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer) zu ersetzen. KAPAZUNDER ist nach freiem Ermessen
berechtigt, Lieferungen durch Sendung per Nachnahme auf Kosten des
Vertragspartners auszuführen. Wechsel und Schecks werden nur
zahlungshalber, ohne Verpflichtung zum Protest, angenommen. KAPAZUNDER
kann Schecks und Wechselzahlungen nach freiem Ermessen ablehnen.
Gegenforderungen können nur dann aufgerechnet werden, wenn sie von
KAPAZUNDER durch Erteilen einer Gutschrift ausdrücklich anerkannt
worden sind.
Eigentumsvorbehalt Sämtliche
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
samt aller Nebengebühren, wie Zinsen und Kosten (einschließlich Kosten
der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes), Eigentum von
KAPAZUNDER. Solange Aufrechter Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede
Eigentums-, Besitz- oder Gebrauchsüberlassung an unsere schriftliche
Zustimmung gebunden. Sollte der Vertragspartner die Ware an Dritte
veräußern, so gelten die ihm daraus erwachsenden Forderungen samt allen
Nebenrechten solange an uns abgetreten, bis wir mit sämtlichen
Foderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner
vollständig befriedigt worden sind. Der Vertragspartner ist auf unser
Verlangen verpflichtet, die Abtretung seinen Käufern bekanntzugeben und
uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Rechte
erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
Insbesondere ist der Vertragspartner verpflichtet, für den Fall einer
Exekutionsführung von dritter Seite auf die im Eigentumsvorbehalt
stehende Ware das Vollstreckungsorgan über den Eigentumsvorbehalt
nachweislich aufzuklären und KAPAZUNDER sofort zu verständigen. Die
Verständigung hat die genaue Bezeichnung des betreibenden Gläubigers,
des Exekutionsgerichtes, die Geschäftszahl und das Datum der
Exekutionsbewilligung sowie die Höhe der betriebenen Forderungen zu
enthalten. Sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer
allfälligen Exszindierung gehen zu Lasten des Vertragspartners. Kommt
der Vertragspartner mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder
verstößt er gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen, so ist
KAPAZUNDER unbeschadet sonstiger Ansprüche unter Aufrechterhaltung des
Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlagen und diese
auf Kosten des Vertragspartners abzuholen. Für diesen Fall ist
KAPAZUNDER berechtigt nach vorheriger Terminbekanntgabe ohne weiteres
Einvernehmen diejenigen Räume des Vertragspartners zu betreten, in
denen sich die Ware befindet. Der Vertragspartner garantiert
ausdrücklich, dass er KAPAZUNDER für diesen Fall die Abholung
ermöglichen wird. Ein Zurückhaltungsrecht des Vertragspartners wird
übereinstimmend ausgeschlossen. Das Urheberrecht über die gelieferten
Produkte bleibt, wenn nicht anders vereinbart bzw. auf der Rechnung
angeführt, bei KAPAZUNDER. Grundlagen, sowie Daten oder Negative bzw.
Arbeitsunterlagen bleiben bei KAPAZUNDER.
Gewährleistung, Schadenersatz Der
Vertragspartner stellt KAPAZUNDER zur Auftragserfüllung von ihm zu
beschaffende Vorlagen, Daten, Texte, Originale, Nagative u.a. frei Haus
und auf eigene Gefahr zur Verfügung. Der Vertragspartner verpflichtet
sich, die oben genannten Vorlagen, vor Weitergabe an KAPAZUNDER auf
Verwendbarkeit bzw. auf inhaltliche Richtigkeit (insbesondere bei
Textvorlagen) zu prüfen. Von der Gewährleistung jedenfalls
ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung oder
Lagerung entstanden sind. Voraussetzung der Gewährleistung ist
fristgerechte, nämlich unverzügliche Mängelrüge. Liegen - unter dieser
Voraussetzung - von KAPAZUNDER zu vertretende Mängel vor, so beschränkt
die Gewährleistungspflicht sich nach Wahl KAPAZUNDERS auf Austausch der
schadhaften Produkte. Die dabei notwendige Arbeitszeit für die
Reparatur / den Austausch wird nicht in Rechnung gestellt. Der
Vertragspartner verpflichtet sich, den mangelhaften Vertragsgegenstand
auf seine Kosten an KAPAZUNDER zu übersenden bzw. zu übergeben und nach
Reparatur abzuholen und trägt das Risiko des Transportes. Ist die
Erfüllung des Gewährleistungsanspruches am Standort des
Vertragsgegenstandes - nach Entscheidung KAPAZUNDERS - tunlicher, so
sind die Fahrt- und Aufenthaltskosten vom Vertragspartner zu tragen.
Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nur, wenn der Vertragspartner
seinerseits seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag vollinhaltlich
nachgekommen ist. Insgesamt sind Schadensersatzansprüche des
Vertragspartners, insbesondere wegen Leistungsverzuges, Unmöglichkeit
der Leistung, wegen positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen unerlaubter Handlung
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von KAPAZUNDER. Eine Ersatzpflicht nach dem
Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete
Produkthaftungsansprüche ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand Als
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag
ergeben, wird das sachlich zuständige Gericht in Ebreichsdorf
vereinbart. Auf die Rechtsbeziehung mit dem Vertragspartner ist
ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.